Stellungnahmen

Hier nehmen wir Stellung zu der Aussage 3. „Die VFW behauptet, dass alle Waldflächen beim JUZ vernichtet werden. Das ist falsch.“ (M. Böltl auf der Facebookseite der Kirchheimer CSU, 8.2.2020 und Anzeige Kimi Nr. 04 vom 20.2.2020)

Unsere Stellungnahme dazu:

Das veröffentlichten wir in unserem Wahlflyer „Natur“ (Ausschnitt S. 3):

Hier ist der Plan mit der Darstellung des Geländes nach der Landesgartenschau:

Was ist der Unterschied zwischen den beiden Plänen? Genau! Im Plan danach sind auf den Flächen Wald/Biotop Häuser eingezeichnet.
M. Böltl postet dazu: „In Euren Veröffentlichungen behauptet Ihr, dass alles komplett gerodet wird. Das ist falsch. Und sollte richtig gestellt werden.“

Wir stellen hier also „richtig“, was wir geschrieben haben.
Zu lesen ist in unserem Flyer unter dem Plan der Landesgartenschau-Planung in 2024:

Grundlage für diese Aussagen sind Fakten, und zwar der Umweltbericht der Gemeinde Kirchheim zum Bebauungsplan „2030“
„Gemäß den Ermittlungen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg sind im Plangebiet insgesamt 65.200 m² als Waldflächen im Sinne des Bayerischen Waldgesetzes einzustufen. Ein Erhalt von Waldflächen ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes allenfalls in geringem Umfang möglich. Die potentiell zu erhaltenden Waldflächen sind im Plan „Waldflächen – Rodungsabschnitte“ entsprechend dargestellt (s. Anlage 4 zum Umweltbericht). Da sich hier im Rahmen der weiteren Ausführungsplanung noch Änderungen ergeben können, wurden die potentiell zu erhaltenden Waldflächen in der Bilanzierung nicht berücksichtigt. Es werden daher 65.200 m² an Ersatzaufforstungsflächen nachgewiesen.“

Hier ist die im Umweltbericht genannte Anlage 4 „Waldflächen – Rodungsabschnitte“, mit geplanten Rodungsjahren, beginnend ab Winterperiode 19/20:

Legende rechts oben vergrößert:

So viel zur Planung.
Im Zuge der öffentlichen Auslegung dieser Planungen kam es zu zahlreichen Einwendungen von Bürgern. Diesen wurde wie folgt entgegnet:
Antwort: Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens muss der Umfang des Eingriffs sowie der daraus resultierende Ausgleichsbedarf frühzeitig ermittelt und abgestimmt werden. Um Sicherzustellen, dass für den worst-case (Rodung des gesamten Waldbestandes) der notwendige Waldausgleich nachgewiesen werden kann, wurde die Waldrodung für das gesamte Gebiet beantragt. Entsprechend wurde der notwendige Waldausgleich für eine Rodung der gesamten Waldflächen im Gebiet ermittelt und gesichert. Bei der Umsetzung des Entwurfs der LGS sollen nur die Flächen gerodet werden, die für die Umsetzung wirklich notwendig sind. So ergibt sich im Besten Fall ein Plus an Waldausgleich..

Diese Antwort ist uns zu schwammig und lässt viele Fragen offen, u.a.:
– Könnte der worst-case (Rodung des gesamten Waldbestandes) nicht doch eintreten?
– Was nützt uns ein Waldausgleich außerhalb Kirchheims?
– Warum wird überhaupt ein so genauer Rodungsplan für das ganze Gebiet erstellt, wenn gar nicht gerodet werden soll?

Wir nehmen die Bedenken der Bürger, denen die Natur am Herzen liegt, ernst und setzen uns für ihre Anliegen ein. Ist das falsch?

Die Deutungshoheit liegt für uns nicht alleine beim Bürgermeister. Jeder darf, soll und muss sich in einem demokratischen Land seine eigene Meinung bilden können. Dazu brauchen die Leute genügend sachgerechte, detaillierte Informationen – keine leeren Phrasen, schön klingende Schlagworte oder ein vertröstendes „wird-schon-werden!“

Übrigens: Auch die VFW will Kirchheim 2030 und die Landesgartenschau 2024!

Aber wir wollen eine Landesgartenschau mit einem wesentlichen Anteil an erhaltenen Wäldern und Biotopen, welche auch für künftige Generationen Lebensqualität verspricht. Dafür setzen wir uns ein!