Wahlkampf in einem demokratischen Land bedeutet für uns
- Wettbewerb der Ideen
- Auseinandersetzung in der Sache
- Akzeptanz der Meinungsvielfalt in einer offenen, pluralistischen Gesellschaft
Alles andere als die eigene Ansicht als Lüge herabzuwerten, ist schlechter Stil. Auf dieser Seite nehmen wir Stellung zu diversen Ausführungen des amtierenden Bürgermeisters gegen die VFW:
(Siehe auch „Wahlkampf in Kirchheim„)
Stellungnahmen zu folgenden Aussagen des Bürgermeisters auf Facebook und in den Kimi Nr. 04 vom 20.2.2020:
1. „VFW & Grüne behaupten, wir haben bei Kirchheim 2030 schlecht verhandelt. Das ist falsch.“ (S. 1, unten)
2. „Die VFW behauptet, der Bolzplatz am JUZ wird jetzt Baustelle. Das ist falsch.“ (S. 2)
3. „Die VFW behauptet, dass alle Waldflächen beim JUZ vernichtet werden. Das ist falsch.“ (S. 3 und S. 4)
4. „Die VFW behauptet, die Schulden steigen auf 150 Millionen. Das ist falsch.“ (S. 5)
5. „Faktencheck“ Heimstettner Straße (S. 6)
1. „VFW & Grüne behaupten, wir haben bei Kirchheim 2030 schlecht verhandelt. Das ist falsch.“ (M. Böltl auf der Facebookseite der Kirchheimer CSU, 8.2.2020 und Anzeige Kimi Nr. 04 vom 20.2.2020 )
Unsere Stellungnahme dazu:
Es wäre alles so einfach und alle Diskussionen wären überflüssig, würde die Gemeinde und der Bürgermeister den genauen Rechengang zur Umlegung und zum Städtebaulichen Vertrag transparent darlegen. Die Behauptung, dass die Gemeinde das Maximum herausgeholt hat ist so nicht nachvollziehbar, es sei denn, man vertraut blindlings den Vertragsführern. Bei einem derart komplexen Thema sollte es aber für jedermann verständlich und nachvollziehbar sein, es geht schließlich u.U. um viele Millionen für die Gemeinde.
Hier nur ein Beispiel aus dem Städtebaulichen Vertrag: Der Bürgermeister wird nicht müde von der Großzügigkeit der Bauträger zu berichten, die u.a. die Erschließungskosten für das Rathaus und das Gymnasium freiwillig übernehmen. Ein genauer Betrag wird nicht genannt. Unter Teil C, §1 Punkt (5) ist zu lesen: „… weil die sonstigen Grundstücke, die der Gemeinde aus der Verteilungsmasse gem. § 55 Abs. 5 BauGB zugeteilt werden (das sind u.a. Rathaus, Gymnasium), bereits ausreichend für ihren Nutzungszweck erschlossen sind.“ D.h. hier fallen also keine Erschließungskosten an.
Auch die Aussage, dass die Investoren das Grundstück für das Gymnasium … komplett bezahlen, ist sachlich schon einmal deshalb falsch bzw. unpräzise, weil die Gemeinde ja bereits zu ca. einem Drittel Eigentümer der Grundstücke seit 2004 ist. Ehrlich wäre zu sagen, ja die Bauträger zahlen einige Dinge, die sie freiwillig zahlen, aber auf der anderen Seite erhalten sie alle Grundstücksanteile der Gemeinde als Baugrund. Diese Seite wird in keinem Statement der Gemeinde und des Bürgermeisters erwähnt und würde das ganze Bild etwas ehrlicher darstellen.