Wohnen/Soziales

Dafür steht die VFW:

Blog:

02.03.2021 – Gemeinderat Top 2.2.

  • Der Bürgermeister erklärt sehr umfangreich, dass die Wertsteigerung ja nur den Kauf von vergünstigten Wohnungen betrifft. Die vergünstigten Mietwohnungen sind ja mit einer Preisindexklausel versehen.
  • Es ist richtig, dass die Mietpreissteigerung an den Verbraucherindex der BRD angepasst wird, ausgehend vom Stichtag 01.07.2017, wo der Preis auf 15 € / m² festgelegt war. Mit dem Preisindex seit dem wäre der Mietpreis heute (02.03.2021) bei ca. 15,60 € abzüglich Reduzierung von 16,7 % also bei ca. 13.00 €.

Aber im Vertrag steht auch (Kap. E, § 2, (2), c ff Seite 28):

  • „… Das Verhältnis des indizierten Standes der zulässigen Erstvermietungsmiete Marktmiete (Basis des Standes 01.07.2017) zur tatsächlichen Marktmiete in der Gemeinde wird erstmalig zum Stichtag 31.12.2024 durch ein Sachverständigengutachten …. Die im Gutachten
    festgestellte Marktmiete zum Stichtag 31.12.2024 abzüglich 16,7% (1/6) ergibt dann jeweils die neue Grundmiete 1 … Die neue Indizierung erfolgt dann auf Basis des Indexstandes Dezember 2024. „
  • Der ganze Vorgang wiederholt sich am 31.12.2029 und am 31.12.2034
  • Das heißt aber nichts anderes, dass bei Vergabe ab 01.01.2025 (der Großteil der Wohnungen wird nach dem 31.12.2024 bezugsfertig sein) der neu ermittelte Marktpreis zur Berechnung relevant ist.
  • Wer zweifelt daran, dass der neue Marktpreis ab 01.01.2025 bei mindestens 19 € / m² liegen wird?
  • Damit ergibt sich dann für die geförderten Wohnungen ein Mietpreis von mindestens 15,80 € / m² kalt.
  • Das ist meilenweit vom Zielpreis für gemeindeeigene Wohnungen zwischen 10 €/m² und 12,50 €/m² entfernt und verfehlt damit das Ziel der Gemeinde, günstigen Wohnraum anzubieten.

Kommentar VFW:

  • Sind die Details im Städtebaulichen Vertrag jedem Gemeinderat und dem Bürgermeister geläufig?
  • Wieso wird die VFW immer der Lüge bezichtigt, wenn wir auf diese Tatsachen verweisen?

Quelle: Städtebaulicher Vertrag Teil E Preisgebundener Wohnungsbau (02_SBV-20112019.doc)

02.03.2021 – Gemeinderat Top 2.2.

  • Die VFW weist darauf hin, dass im Moment von der Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt ausschließlich die Bauträger profitieren. (siehe auch Artikel MM vom 08.04.2021)
  • Eine einfache Rechnung:
    • die Verhandlungsbasis war ein Verkaufspreis von 6.000 €/m² (alle anderen Werte, wie u.a. die Zuteilungen für die Gemeinde wurden auf dieser Basis berechnet)
    • Die letzten Angebote der Bauträger lagen zwischen 7.300 €/m² bis 8.900 €/m².
    • Den Mittelwert kann man i.M. sicher mit 8.000 €/m² ansetzen mit steigender Tendenz.
    • Bei Kirchheim 2030 werden insgesamt 128.700 m² Geschossfläche realisiert.
    • Ca. 80% der Geschossfläche ergibt die Nettobaufläche, also die Wohnfläche die verkauft werden kann. (128.700 m² * 80% = 102.960 m²)
    • Mehrwert für die Bauträger (Stand 02.03.2021): 102.960 m² * 2.000 €/m² = 205,9 Mio. €
    • Weitere Wertsteigungen sind sicher zu erwarten, also weitere Wertsteigerungen für die Bauträger

Kommentar VFW:

  • Sieht so ein gutes Verhandlungsergebnis aus, wie vom Bürgermeister immer betont?
  • Sind hier die Gemeinde und die Bauträger gleichwertige Verhandlungspartner?

02.03.2021 – Gemeinderat Top 2.2.

  • Der Antrag der VFW wurde gegen die Stimmen der VFW / Grünen abgelehnt.
  • Begründung BGM: man müsste dann die Verträge neu verhandeln, was aber nicht möglich ist.

Aber im Beschlussvorschlag der Gemeinde heißt es:

„… empfiehlt die Gemeindeverwaltung, an den bisherigen Kriterien festzuhalten und gleichzeitig im Rahmen der Möglichkeiten des Städtebaulichen Vertrages bzw. auf Basis einer Ergänzung* dessen je Quartier aus den nachfolgenden Optionen flexibel zu wählen:
– Durchführung des 10%-Modells, wie bisher
– Ankauf des gebundenen Wohnraums durch Gemeinde / KU
– Umwandlung der Kaufbindung in Mietbindung (Flächenanpassung/Preisanpassung)
– Ablösezahlung durch den jeweiligen Bauträger

Mit anderen Worten: eine Ergänzung des Städtebaulichen Vertrages ist doch möglich, aber nur wenn der Bürgermeister das so will.

Quelle: Sitzungsunterlagen Gemeinderat Druckdatum: 26.02.2021

01.03.2021 – VFW Antrag „Änderung SoBoN“

  • Die Preisentwicklung sowohl beim Kauf als auch bei den Mieten explodiert bei Kirchheim 2030
  • Damit funktioniert das Kirchheimer SoBoN Modell nicht
  • Die Einzigen die von der Marktentwicklung profitieren sind die Bauträger
  • Bei einem Verhandlungsstart von 6.000 €/m² und heute mindestens 8.000 €/m² Kaufpreis ist dies eine Wertsteigerung bei 127.800 m² Geschossfläche von mehr als 200 Millionen €!!!

Antrag der VFW:

  • Die Vergabe von vergünstigtem Wohnraum im Rahmen des Kaufmodells für Ortsansässige innerhalb „Kirchheim 2030“ sowie im Rahmen der Vermietung zu vergünstigten Mietpreisen scheint offenbar den ursprünglichen Zweck der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Kirchheimer Bürger nicht zu erfüllen.
  • Das Kirchheimer SoBoN Modell für vergünstigten Wohnraum wird abgelöst durch die Übertragung von entsprechenden Wohnungen in den Eigentum der Gemeinde.
  • Der Verwaltungsaufwand bei den Bauträgern über einen Zeitraum von 30 Jahren reduziert sich dadurch erheblich.
    Die Gemeinde erhält damit nachhaltig Wohnraum, die Wertsteigerungen kommen der Gemeinde zu Gute. Mit Wohnungen im Eigentum der Gemeinde kann die Gemeinde die Mietpreise selbst festlegen und den Anforderungen an den Markt gerecht werden.
  • Im Städtebaulichen Vertrag wurde ein Betrag für die Preisreduzierung von 46,66 Mio. € festgelegt. Bei einem Kaufpreis von 6.000 €/m² lt. Vertrag wären dies 7.776 m² Wohnfläche für die Gemeinde, oder ca. 120 Wohnungen mit durchschnittlich 65 m² pro Wohnung.

Quelle: Antrag VFW vom 01.03.2021

25.02.2021 – Kimi, Kolumne der SPD

  • Der Markt funktioniert nicht!
  • Preise von 7.500 – 8.900 € / m²
  • SPD Fördermodell für vergünstigten Wohnraum, d.h. bei 8.900 € / m² abzüglich 10% = 8.000 € / m² für Kirchheimer Bürger
  • Wer soll sich das leisten?

Kommentar VFW:

  • War das nicht vorhersehbar? (siehe VFW Wahlprogramm)
  • Wer war denn in den Verhandlungen der Gemeinde mit den Bauträgern? Herr Keck (SPD)

Quelle: Kimi Ausgabe 04 / 25.02.2021 Seite 4


16.02.2021 – Erste Angebote Bauträger

Beispiel:

  • 3 Zi. Wohnung 1. OG
  • 79,92 m²
  • Gesamtpreis inkl. Garage: 638.000 €
  • 7.983 €/m² (siehe Prognose VFW Wahlprogramm)
  • Preiserhöhung angekündigt

Quelle: DEMOS Preisliste vom 01.02.2021


15.03.2020 – VFW-Wahlprogramm: Wohnen – bezahlbar für Jung und Alt

Quelle: 2020-03-15 VFW Flyer „Das ganzheitliche Wohnkonzept“


23.01.2020 – Kimi Ausgabe 02 / 23.01.2020

  • Mietpreis nach aktuellem Stand ca. 13,00 €/m²

Quelle: Kimi Ausgabe 02 / 23.01.2020 Seite 6


03.06.2019 – Infomarkt Kirchheim 2030

  • Gesamtgeschossfläche 128.754 m² für ca. 3.000 neue Bürger
  • ca. 254 Reihenhäuser, ca. 1.139 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern
  • Bewerbungen für Reihenhaus / Wohnung möglich

Quelle: 2019-07-17 kirchheim-plakate_gedruckt-030619_lq


24.09.2017 – Bürgerentscheid: VFW / LWK und Grüne zu den geförderten Wohnungen

Soziale Komponente–wirklich sozial?

  • Eine 30-jährige Bindung ist keine Nachhaltigkeit, verschiebt das Problem der fehlenden gemeindeeigenen sozialgeförderten Wohnungen auf die nächste oder übernächste Generation
  • Der Mietpreis von 12,50 €/m² ist höher als in München
  • Wir sind für gemeindeeigene Wohnungen wie in der Münchner Straße und Zugspitzstraße

Quelle: 2017-09-10 kh_doku_buergerdialog_040917 Broschüre


24.09.2017 – Bürgerentscheid: Versprechen der Gemeinde / des Bürgermeisters:

  • Gesamtgeschossfläche 128.700 m² für ca. 3.000 neue Bürger
  • ca. 330 Reihenhäuser, ca. 900 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern
  • vergünstigter Wohnraum für Ortsansässige / Mietbindung:
    • Mietbindung von 20% (25.740 m²) der Geschossfläche
    • Marktmiete 15,00 €/m²
    • 15 % der geförderten Geschossfläche Reduzierung um 2,50 €/m² = 12,50 €/m²
    • 5 % der geförderten Geschossfläche Reduzierung um 5,00 €/m² = 10,00 €/m²
  • Kirchheimer Eigentumsmodell
    • Eigentumsbindung von 10% (12.870 m²) der Geschossfläche
    • Marktpreis 6.000 €/m²
    • Reduzierung um 10% (600 €/m²) = 5.400 €/m²

Quelle: 2017-06 KirchheimPPTFinanzenundKostenV10web2017-07-11