In den Anlagen des Städtebaulichen Vertrags zu Kirchheim 2030 ist zu lesen: „Die Gemeinde gestattet dem Erschließungsträger … die Nutzung der rot umrandeten und blau hinterlegten Flächen als Baustelleneinrichtungsfläche bis zum 15.08.2023.“ Das heißt konkret: Mit Beginn des Straßenbaus für Kirchheim 2030 wird der Bolzplatz, also die Grünfläche am Jugendzentrum […]