Die Bürgerversammlung ist auf kommunaler Ebene eine Versammlung von Bürgern. Sie stellt eine wichtige Möglichkeit zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde dar. Sie soll der Information der Gemeindebürger, der Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten und der Verabschiedung von Empfehlungen an den Gemeinderat dienen. So steht es sinngemäß im Art. 18 der Gemeindeordnung.
Die Bürger der Bürgerversammlung am 22. November mussten da nicht schlecht staunen, wurden sie doch erst einmal durch umfassende Informationen erschlagen. In erster Linie war dies eine Werbeveranstaltung des Bürgermeisters, der seine Herkunft als Werbefachmann nicht leugnen konnte. Wenn man den Informationen Glauben schenken kann, gibt es bayernweit keine Gemeinde, die so fantastisch ist wie Kirchheim.
Nach 2 Stunden PowerPoint durch den Bürgermeister und anschließend eine umfassende Information durch die stellvertretende Landrätin Ganssmüller-Maluche war wahrscheinlich auch der letzte Bürger erschlagen und nicht mehr in der Lage oder willens, Fragen oder Anträge zu stellen. Die Bürgerversammlung sollte aber in erster Linie für den Bürger da sein und der Bürgermeister sollte sich auf eine kurze und übersichtliche Darstellung der wichtigsten Themen der Gemeinde im Rück– und Ausblick beschränken. Dann sollte der Bürger das Wort haben. Es gibt sicher Einiges, wo den Bürger der Schuh drückt und wo Kirchheim noch Verbesserungspotential hat.
(Ausgabe 24 „KiMi“ vom 6.12.2018)