Überprüfung Fahrradwegekonzept

Die VFW-Fraktion stellte folgenden Antrag im Gemeinderat:

„Die Gemeinde ist Mitglied im AGFK (Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V.) und hat weder Mühen noch Kosten gescheut, Kirchheim als fahrradfreundliche Gemeinde auf- und auszubauen. Viele Punkte sind sehr gelungen, es bleiben jedoch eine Reihe von Punkten, die noch erheblich Luft nach oben haben bzw. unter Umständen auch eine erhebliche Gefahr für die Fahrradfahrer bedeuten.

Wir stellen daher folgenden Antrag:

Die Gemeindeverwaltung möge das Fahrradwegekonzept (soweit vorhanden) überprüfen und in einigen kritischen Punkten nachbessern, damit einige Gefahrenquellen beseitigt werden und unglückliche Beschilderungen optimiert werden.

Begründung:

1. Beschilderung

Eine Beschilderung ist vorrangig für Fahrradfahrer, die Kirchheim nicht kennen. Dazu sind üblicherweise optimierte Routen von A (Einfahrtspunkt in die Gemeinde) nach B (entweder Ausfahrtspunkt aus der Gemeinde oder Zielpunkt in der Gemeinde) beschildert. Ich habe in 15-Jahren Fahrradtouren in Deutschland vorbildliche Ausschilderungen kennen gelernt. Die aktuelle Beschilderung scheint überdimensioniert und zeigt nicht immer den optimalen Weg.

Folgt man diesem Schild, landet man auf dem Verkehrsübungsplatz der Mittelschule.

Schild an der Kreuzung Heimstettener Straße/Auffahrt zur Staatsstraße Richtung Aschheim
Schild an der Kreuzung Heimstettener Straße/Florianstraße

Folgt man diesen Schildern in Richtung Aschheim, landet man auf der Staatstraße, da der nächste Hinweis, „Am Brunnen“ abzubiegen, fehlt. Eine äußerst gefährliche Beschilderung, da die Staatsstraße als Fahrradverbindung nach Aschheim völlig ungeeignet ist.

Die Beschilderung scheint nicht wirklich praxiserprobt zu sein.

2. Fahrradstreifen / Fahrradwege

Die Erweiterung der Fahrradwege erfolgte bisher ausschließlich durch Kennzeichnung als Fahrradweg auf vorhandenen Straßen (u.a. Münchner Straße, Feldkirchener Straße).
Dort, wo getrennte Fahrradwege vorhanden sind, enden diese oft sehr unvermittelt in die normale Straße, was durchaus eine Gefahrenquelle darstellt.

An manchen Stellen ist der Radweg bei der Überquerung der Straße durch eine rote Einfärbung markiert, an anderen Stellen nicht. Die VwV §9 Absatz 2 StVO sagt dazu: „Davon soll nur in besonderen Konfliktbereichen im Zuge gekennzeichneter Vorfahrtstraßen Gebrauch gemacht werden“. Ist an vielen Stellen im Gemeindegebiet nicht nachvollziehbar und sollte im Sinne einer höheren Sicherheit, speziell auf den Schulwegen unserer Kinder, entsprechend nachvollziehbar eingesetzt werden.

Beispiele:

Ecke Heimstettener Straße/Wiesenweg: markiert
Ecke Heimstettener Straße/Räterstraße: nicht markiert – Durch die Öffnung der Heimstettener Straße wird dies in Zukunft u. U. ein kritischer Überquerungspunkt.
Räterstraße/Einmündung Hauptstraße: markiert
Bajuwarenstraße/Einmündung Hauptstraße: nicht markiert

Mit freundlichen Grüßen

Marcel Proffert, Fraktionssprecher / Gemeinderat
Wolfgang Heinz-Fischer, 1. Vorsitzender VFW / Gemeinderat