Kolumne August 2017

Kirchheim 2030 – volle Transparenz

Ja, die Darstellung des Strukturkonzepts „Kirchheim 2030“, über das die Bürger im Bürgerentscheid am 24.09.2017 abstimmen sollen, ist sehr umfangreich und omnipräsent, sei es in der Presse, in den „Kimi“ oder in Hochglanzbroschüren der begleitenden externen AgenturHendricks & Schwartz. Auch auf der Webseite der Gemeinde unter dem Punkt „Topthema: Kirchheim 2030“ wird ausführlich berichtet. Man gewinnt den Eindruck, es gibt nur positive Seiten für das Strukturkonzept, also kann der Bürger ja nur dafür stimmen.

Eine ganze Reihe von Punkten haben sich zur letzten Planung von 1996 bis 2008, bekannt als Goergensplan, tatsächlich verbessert. Im Vergleich zum Städtebaulichen Wettbewerb von 2011 mit intensiven Bürgerbeteiligungen 2009/2010 und dem Sieger „Planungsgemeinschaft Zwischenräume“, der zur Wahl bei allen Gruppierungen positiv gesehen wurde und im alten Gemeinderat einstimmig angenommen wurde, ist allerdings vieles geändert.

Völlige Transparenz, wie sie der Gesetzgeber u.a. bei einem durch ein Ratsbegehren herbeigeführten Bürgerentscheid fordert, sieht anders aus. Hier ist die Gemeinde und der Bürgermeister aufgefordert, die Vor- und Nachteile, inklusive entsprechender Kostenvergleiche in gleichem Umfang darzustellen. Davon kann keine Rede sein. Hier nur einige Punkte, die nicht ausreichend oder überhaupt nicht dargestellt werden:

  • Die überplante Fläche wurde halbiert. Die Anzahl der Neubürger bleibt jedoch gleich. Das heißt also eine erhebliche Verdichtung. Wenn die Restfläche in gleichem Maße bebaut wird, heißt das für Kirchheim einen Zuwachs in dem überplanten Gebiet von ca. 6.000 Neubürgern. Was wurde noch einmal in der Wahl 2014 von einer großen Partei versprochen? Die Frage ist natürlich, wollen oder sollen wir uns dem Siedlungsdruck im Münchener Umland beugen?
  • Die in Kirchheim 2030 ausgenommenen Grundstücke gehören ortsansässigen Grundstücksbesitzern, die teilweise auch im Gemeinderat sitzen und mit darüber abgestimmt haben. Wollen sie sich aus ihrer Verantwortung „Eigentum verpflichtet“ stehlen?
  • Eine soziale Komponente ist zu begrüßen und nimmt mit 30% der geplanten Geschossfläche einen entsprechenden Raum ein. In München zeigt jedoch die SoBoN gewisse Schwächen in Richtung Nachhaltigkeit. In den ersten Gebieten, die nach der SoBoN umgesetzt wurden, war eine nur 10-jährige Bindungsfrist gegeben, also nach 10 Jahren galten die normalen Mietpreise. Für viele Mieter wurde dies zu einem echten Problem. Wie ist das in Kirchheim mit der Nachhaltigkeit geregelt?
  • Wohnungsbau an der Staatsstraße? Als Lärmschutz für wen? Bringen wir dort alle sozial geförderten Wohnungen unter?
  • Was leicht überlesen wird, die Gemeinde ist auch Bauträger. Da die Gemeinde im Eigentum von ca. 42% der Flächen ist, trägt die Gemeinde von den angegebenen 85,8 Millionen € der Kosten für die Bauträger ca. 42%. Natürlich profitiert sie auch am Gewinn der Fläche. Hier vermissen wir eine deutliche Klarstellung (=Transparenz)

Es gibt also viele Fragen, die bisher noch nicht mit allem „Für“ und „Wider“ dargestellt wurden. Es ist natürlich schwer, gegen einen Etat von 150.000€ für die „Pro“-Werbemaßnamen“ dem Bürger eine sachliche Darstellung auch der Gegenargumente nahe zu bringen, und damit die Grundlage für einen fairen Bürgerentscheid zu schaffen. Ein wenig mehr Information finden Sie unter http://wiki.zukunft-kirchheim.de oder www.vfw-info.de.

Detailinformationen und mehr Hintergrundinformation finden Sie unter www.vfw-info.de/polittalk

  • Wolfgang Heinz-Fischer, Fraktionsvorsitzender/Gemeinderat
  • Angela Hilger, Gemeinderätin