Bolzplatz am Jugendzentrum wird Baustelle

In den Anlagen des Städtebaulichen Vertrags zu Kirchheim 2030 ist zu lesen: „Die Gemeinde gestattet dem Erschließungsträger … die Nutzung der rot umrandeten und blau hinterlegten Flächen als Baustelleneinrichtungsfläche bis zum 15.08.2023.

Das heißt konkret: Mit Beginn des Straßenbaus für Kirchheim 2030 wird der Bolzplatz, also die Grünfläche am Jugendzentrum (JUZ), für ca. 3,5 Jahre nicht mehr
a) den Jugendlichen sowie
b) den Schülern während der Ferienbetreuung

zur Verfügung stehen.

Ist das lebenswert und familienfreundlich? Nein!

Natürlich brauchen die Erschließungsträger Flächen zur Bauvorbereitung. Aber die gehören in die Flächen des Bebauungsplans 100.

Diskutieren Sie mit uns am Infostand: Sa 08.02. ab 14.00 Uhr an der Hauptstraße nördlich vom JUZ
Constanze Friemert, Listenplatz 2
Monika Fürhofer, Listenplatz 12

(Ausgabe 3 „KiMi“ vom 6.2.2020)


Leider hat Kirchheims Bürgermeister M. Böltl auf diesen Bericht sehr negativ reagiert und den beiden Autorinnen bzw. unserer gesamten VFW Falschaussagen unterstellt.
Machen Sie sich bitte selbst ein Bild, aufgrund welcher Fakten der obenstehende Beitrag verfasst wurde! Sie finden hier als Stellungnahme öffentlich zugängliche Pläne und Verträge (vom GR beschlossen!) sowie Zitate aus E-Mails des Bürgermeisters, die in Kopie an den Vorsitzenden der VFW gegangen sind.